Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand und Geltungsbereich

Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Lichttechnik ohne Verkauf)” gelten für sämtliche Aufträge an

ArtificialOwl Knieza, Rheinstrasse 49 4127 Birsfelden (UID CHE-201.704.263) im Bereich

Veranstaltungstechnik: Lichtkunst, Lichttechnik, Bühnenbilder, Videomapping, Planungs- und

Visualisierungsarbeiten.

Die Dienstleistungen von ArtificialOwl werden ausschliesslich zu den vorliegenden

Geschäftsbedingungen erbracht. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen werden mit dem

Kunden besprochen und bedürfen der Schriftform. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per

Post oder E-Mail genügt dem Erfordernis der Schriftform.

ArtificialOwl Knieza behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die

zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB

abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt

2. Auftragserteilung und Leistungen

Die Angebote von ArtificialOwl sind freibleibend und unverbindlich. Erteilte Aufträge, auch bei fernmündlicher

Übermittlung oder per E-Mail sind für den Kunden bindend. Für ArtificialOwl Knieza wird der Auftrag erst

bindend, wenn eine Auftragsbestätigung an den Kunden erfolgte, der Kunde eine Anzahlung von 50% der

Auftragssumme überwiesen hat sowie folgende Dokumente Unterschrieben an Jan Knieza retournierte,

Namentlich:

– Lizenzvereinbarung Bildnutzung

– Residenzvertrag

2.1 Der Umfang der von Jan Knieza / ArtificialOwl zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der

Auftragsbestätigung. Werden danach weitere Leistungen in Auftrag gegeben, müssen diese in Schriftform

ebenfalls bestätigt werden.

2.3 Arbeitsbeginn / Arbeitsende

Arbeitsbeginn ist ab dem Moment des Reiseantritts zum Einsatzort und endet mit Arbeitsende dem

Eintreffen am Firmensitz. Firmensitz ist: Rheinstrasse 49, 4127 Birsfelden. Diese Adresse dient zur

Berechnung der Fahrwege und ist bindender Bestandteil dieser AGB.

3. Pflichten von ArtificialOwl Knieza

Jan Knieza verpflichtet sich zu einer professionellen, gewissenhaften und verantwortungsbewussten

Ausführung der an seine Firma übertragenen Arbeiten im Interesse des Kunden und unter Einhaltung der

geltenden Sicherheitsvorschriften. Erteilte Informationen werden vertraulich behandelt.

4. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde ist gehalten, im Rahmen von Treu und Glauben bei der Erfüllung von Aufträgen mit seinen

Grundlagen mitzuwirken. Insbesondere legt er die zur Erfüllung notwendigen Informationen und Unterlagen

vor.

4.1 Der Kunde ist verpflichtet die gesetzl. Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere Arbeitsbewilligungen für

Arbeitseinsätze während der Nacht, Arbeitssicherheit, etc. Der Auftraggeber ist verpflichtet, mich über

besondere Gefahren und Risiken am Einsatzort vor Aufnahme meiner Arbeiten rechtzeitig zu informieren.

5. Termine

Jan Knieza hält sich grundsätzlich an die vereinbarten Termine, sofern dies nicht durch unvorhergesehene

Ereignisse unmöglich wird. Sollte infolge Informationsverzögerung seitens des Kunden, eine Verzögerung im

Arbeitsablauf entstehen, kann Jan Knieza nicht für den Verzug belangt werden.

5.1 Jan Knieza behält sich bei unzumutbaren Härtefällen die Ablehnung eines Auftrages oder den Rücktritt

aus einer bestehenden Zusammenarbeitsvereinbarung vor. Einen Schadensersatzanspruch des Kunden

gegen Jan Knieza ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen

durch Jan Knieza werden dem Kunden in Rechnung gestellt (pro rata temporis).

5.2 Stornierungen

Bereits entstandener Arbeitsaufwand, der aufgrund einer zeitlichen Vorgabe bereits erbracht wurde (bspw.

Planungsaufgaben etc.), wird dem Kunden in Rechnung gestellt (pro rata temporis).

Bei einer Stornierung bis 5 Tage vor Auftragsbeginn wird eine Ausfallpauschale von 50% des vereinbarten

Honorars berechnet, bei einer Stornierung 4 – 2 Tage vor Auftragsbeginn wird eine Ausfallpauschale von

75% berechnet, bei einer Stornierung 1 Tag vor Auftragsbeginn oder kürzer wird eine Ausfallpauschale

von 100% berechnet.

6. Honorar

Der Stundensatz für allgemeine Arbeiten liegt bei mindestens CHF 58.-. (weitere Regelungen unter Punkt

6.3). Der Ansatz für Aufgaben mit besonderen Vorkenntnissen, Ausbildungen, Projektleitungsfunktionen

oder Operator-Jobs, werden nach Absprache mit dem Kunden definiert. Gewöhnlich wird eine

Tagespauschale ausgemacht.

Als Richtwert gilt netto:

Veranstaltungstechnik: Lichtkunst, Lichttechnik, Bühnenbilder, Videomapping, Planungs- und

Visualisierungsarbeiten: 580.- zzgl. Spesen. Spesen auf Anfrage.

6.1 Die Bestimmungen zum Honorar gelten für alle Leistungen von Jan Knieza, sofern kein anderer

Stundenansatz oder Pauschale vereinbart wurde. Die Tagespauschale (bis max 10 Std.) für allgemeine

Arbeiten beträgt CHF 580.- zzgl. Spesen.

6.2 Sollte nichts anderes vereinbart worden sein, so ist die erste Auftragsvorbesprechung kostenlos.

6.3 Transport zum Einsatzsort

Kosten für Parking, Anfahrten und/oder Flüge sowie Unterkunft und Verpflegung, gehen zu Lasten des

Kunden und werden auf Wunsch gesondert verrechnet. (Richtwerte Verpflegung unter Punkt 6.10) Bei

Anreise mit dem eigenen PKW werden CHF 0,85, Lieferwagen CHF 1,25 pro gefahrenem Kilometer

berechnet gem. Punkt 2.2. Anreisen per Zug werden in der 2. Klasse ohne 1⁄2 Tax oder Bahncard

abgerechnet.

Bei der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, wird gem. Ticket abgerechnet. Bei der Stellung von

Mietfahrzeugen wird ein Vollkaskoschutz mit einer maximalen Reduzierung des Selbstbehalts angestrebt

und gem. Beleg der Autovermietung abgerechnet.

6.4 Siehe Residenzvertrag Bei Veranstaltungen ausserhalb von Basel (Schweiz) ist je nach

Arbeitseinsatzzeit und Dauer ein Hotelzimmer pro Teammitglied von ArtificialOwl vorzusehen. Die Kosten für

das Hotel übernimmt der Auftraggeber (Hotelbar, Minibar und Medien gehören nicht dazu). Ein

Doppelzimmer wird vorausgesetzt. Im Normalfall wird ein Hotelzimmer mit Frühstück gebucht.

6.5 Travel- und Offdays werden mit 50% der Tagespauschale berechnet. Sie gelten als Arbeitstage, da

in dieser Zeit kein Auftrag angenommen werden kann.

6.6 Alle Leistungen werden als Einzelfirma im selbstständigen Erwerb erbracht und von Jan Knieza

selbständig mit der Ausgleichskasse Basel-Stadt abgerechnet. Auf Wunsch wird eine offizielle Bestätigung

der Ausgleichskasse dem Kunden dargelegt.

6.7 Auslagen

Sollte Jan Knieza für produktionsbezogene Kosten für den Kunden in Vorlage gehen, werden die Auslagen

in einer separaten Rechnung erfasst. Diese Rechnung ist sofort und in voller Höhe fällig. Zur

Aufschlüsselung der Auslagen werden der Rechnung Kopien aller Originalbelege beigefügt.

6.8 Ausrüstung

Jan Knieza verfügt über eine eigene Sicherheits- und Höhenarbeitenausrüstung. Kosten für allfälliges

Werkzeug und/oder Maschinen (Hebebühnen, etc.), die für einen Auftrag benötigt werden, sind vom Kunden

zu stellen.

6.9 Catering Ist auf einer Produktion kein Catering (Getränke, Zwischenverpflegung, Malzeiten) verfügbar

bzw. nicht geplant, so ist dies Jan Knieza frühzeitig, spätestens jedoch einen Tag vor Arbeitsbeginn

mitzuteilen. In diesem Falle werden dem Kunden die Verpflegungskosten pauschal oder gem. Belegen in

Rechnung gestellt und sind mit der Abschlussrechnung umgehend zu begleichen.

Als Richtwert gilt:

Frühstück: CHF 15.00 (Bei Arbeitsbeginn oder Reiseantritt vor 06.00 Uhr) Mittagessen: CHF 25.00

Abendessen: CHF 30.00

7. Rechnungsstellung und Zahlungsfrist

Für die Rechnungen gilt eine Frist von 30 Tagen. Die Rechnungen sind ohne Abzüge zu begleichen.

7.1 Bei nicht fristgerechter Bezahlung erhebt Jan Knieza eine Mahngebühr in Höhe von 5% des vereinbarten

Honorars, welche umgehend mit dem geschuldeten Betrag zu entrichten ist. Geht der geschuldete Betrag

nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungserinnerung auf dem Konto von Jan Knieza ein, behält sich Jan

Knieza vor den geschuldeten Betrag auf dem Rechtsweg einzufordern.

7.2 Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist Jan Knieza berechtigt, die Arbeit

einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind.

8. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein oder die

Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, erfolgt eine entsprechende Anpassung.

Gleiches gilt für Lücken in den vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.

8.1 Für alle Streitigkeiten, die sich in der Zusammenarbeit ergeben, gilt der Gerichtsstand Basel-Stadt. Es

kommt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung.