Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Gegenstand und Geltungsbereich
Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Lichttechnik ohne Verkauf)” gelten für sämtliche Aufträge an
ArtificialOwl Knieza, Rheinstrasse 49 4127 Birsfelden (UID CHE-201.704.263) im Bereich
Veranstaltungstechnik: Lichtkunst, Lichttechnik, Bühnenbilder, Videomapping, Planungs- und
Visualisierungsarbeiten.
Die Dienstleistungen von ArtificialOwl werden ausschliesslich zu den vorliegenden
Geschäftsbedingungen erbracht. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen werden mit dem
Kunden besprochen und bedürfen der Schriftform. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per
Post oder E-Mail genügt dem Erfordernis der Schriftform.
ArtificialOwl Knieza behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die
zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB
abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt
2. Auftragserteilung und Leistungen
Die Angebote von ArtificialOwl sind freibleibend und unverbindlich. Erteilte Aufträge, auch bei fernmündlicher
Übermittlung oder per E-Mail sind für den Kunden bindend. Für ArtificialOwl Knieza wird der Auftrag erst
bindend, wenn eine Auftragsbestätigung an den Kunden erfolgte, der Kunde eine Anzahlung von 50% der
Auftragssumme überwiesen hat sowie folgende Dokumente Unterschrieben an Jan Knieza retournierte,
Namentlich:
– Lizenzvereinbarung Bildnutzung
– Residenzvertrag
2.1 Der Umfang der von Jan Knieza / ArtificialOwl zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der
Auftragsbestätigung. Werden danach weitere Leistungen in Auftrag gegeben, müssen diese in Schriftform
ebenfalls bestätigt werden.
2.3 Arbeitsbeginn / Arbeitsende
Arbeitsbeginn ist ab dem Moment des Reiseantritts zum Einsatzort und endet mit Arbeitsende dem
Eintreffen am Firmensitz. Firmensitz ist: Rheinstrasse 49, 4127 Birsfelden. Diese Adresse dient zur
Berechnung der Fahrwege und ist bindender Bestandteil dieser AGB.
3. Pflichten von ArtificialOwl Knieza
Jan Knieza verpflichtet sich zu einer professionellen, gewissenhaften und verantwortungsbewussten
Ausführung der an seine Firma übertragenen Arbeiten im Interesse des Kunden und unter Einhaltung der
geltenden Sicherheitsvorschriften. Erteilte Informationen werden vertraulich behandelt.
4. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde ist gehalten, im Rahmen von Treu und Glauben bei der Erfüllung von Aufträgen mit seinen
Grundlagen mitzuwirken. Insbesondere legt er die zur Erfüllung notwendigen Informationen und Unterlagen
vor.
4.1 Der Kunde ist verpflichtet die gesetzl. Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere Arbeitsbewilligungen für
Arbeitseinsätze während der Nacht, Arbeitssicherheit, etc. Der Auftraggeber ist verpflichtet, mich über
besondere Gefahren und Risiken am Einsatzort vor Aufnahme meiner Arbeiten rechtzeitig zu informieren.
5. Termine
Jan Knieza hält sich grundsätzlich an die vereinbarten Termine, sofern dies nicht durch unvorhergesehene
Ereignisse unmöglich wird. Sollte infolge Informationsverzögerung seitens des Kunden, eine Verzögerung im
Arbeitsablauf entstehen, kann Jan Knieza nicht für den Verzug belangt werden.
5.1 Jan Knieza behält sich bei unzumutbaren Härtefällen die Ablehnung eines Auftrages oder den Rücktritt
aus einer bestehenden Zusammenarbeitsvereinbarung vor. Einen Schadensersatzanspruch des Kunden
gegen Jan Knieza ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen
durch Jan Knieza werden dem Kunden in Rechnung gestellt (pro rata temporis).
5.2 Stornierungen
Bereits entstandener Arbeitsaufwand, der aufgrund einer zeitlichen Vorgabe bereits erbracht wurde (bspw.
Planungsaufgaben etc.), wird dem Kunden in Rechnung gestellt (pro rata temporis).
Bei einer Stornierung bis 5 Tage vor Auftragsbeginn wird eine Ausfallpauschale von 50% des vereinbarten
Honorars berechnet, bei einer Stornierung 4 – 2 Tage vor Auftragsbeginn wird eine Ausfallpauschale von
75% berechnet, bei einer Stornierung 1 Tag vor Auftragsbeginn oder kürzer wird eine Ausfallpauschale
von 100% berechnet.
6. Honorar
Der Stundensatz für allgemeine Arbeiten liegt bei mindestens CHF 58.-. (weitere Regelungen unter Punkt
6.3). Der Ansatz für Aufgaben mit besonderen Vorkenntnissen, Ausbildungen, Projektleitungsfunktionen
oder Operator-Jobs, werden nach Absprache mit dem Kunden definiert. Gewöhnlich wird eine
Tagespauschale ausgemacht.
Als Richtwert gilt netto:
Veranstaltungstechnik: Lichtkunst, Lichttechnik, Bühnenbilder, Videomapping, Planungs- und
Visualisierungsarbeiten: 580.- zzgl. Spesen. Spesen auf Anfrage.
6.1 Die Bestimmungen zum Honorar gelten für alle Leistungen von Jan Knieza, sofern kein anderer
Stundenansatz oder Pauschale vereinbart wurde. Die Tagespauschale (bis max 10 Std.) für allgemeine
Arbeiten beträgt CHF 580.- zzgl. Spesen.
6.2 Sollte nichts anderes vereinbart worden sein, so ist die erste Auftragsvorbesprechung kostenlos.
6.3 Transport zum Einsatzsort
Kosten für Parking, Anfahrten und/oder Flüge sowie Unterkunft und Verpflegung, gehen zu Lasten des
Kunden und werden auf Wunsch gesondert verrechnet. (Richtwerte Verpflegung unter Punkt 6.10) Bei
Anreise mit dem eigenen PKW werden CHF 0,85, Lieferwagen CHF 1,25 pro gefahrenem Kilometer
berechnet gem. Punkt 2.2. Anreisen per Zug werden in der 2. Klasse ohne 1⁄2 Tax oder Bahncard
abgerechnet.
Bei der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, wird gem. Ticket abgerechnet. Bei der Stellung von
Mietfahrzeugen wird ein Vollkaskoschutz mit einer maximalen Reduzierung des Selbstbehalts angestrebt
und gem. Beleg der Autovermietung abgerechnet.
6.4 Siehe Residenzvertrag Bei Veranstaltungen ausserhalb von Basel (Schweiz) ist je nach
Arbeitseinsatzzeit und Dauer ein Hotelzimmer pro Teammitglied von ArtificialOwl vorzusehen. Die Kosten für
das Hotel übernimmt der Auftraggeber (Hotelbar, Minibar und Medien gehören nicht dazu). Ein
Doppelzimmer wird vorausgesetzt. Im Normalfall wird ein Hotelzimmer mit Frühstück gebucht.
6.5 Travel- und Offdays werden mit 50% der Tagespauschale berechnet. Sie gelten als Arbeitstage, da
in dieser Zeit kein Auftrag angenommen werden kann.
6.6 Alle Leistungen werden als Einzelfirma im selbstständigen Erwerb erbracht und von Jan Knieza
selbständig mit der Ausgleichskasse Basel-Stadt abgerechnet. Auf Wunsch wird eine offizielle Bestätigung
der Ausgleichskasse dem Kunden dargelegt.
6.7 Auslagen
Sollte Jan Knieza für produktionsbezogene Kosten für den Kunden in Vorlage gehen, werden die Auslagen
in einer separaten Rechnung erfasst. Diese Rechnung ist sofort und in voller Höhe fällig. Zur
Aufschlüsselung der Auslagen werden der Rechnung Kopien aller Originalbelege beigefügt.
6.8 Ausrüstung
Jan Knieza verfügt über eine eigene Sicherheits- und Höhenarbeitenausrüstung. Kosten für allfälliges
Werkzeug und/oder Maschinen (Hebebühnen, etc.), die für einen Auftrag benötigt werden, sind vom Kunden
zu stellen.
6.9 Catering Ist auf einer Produktion kein Catering (Getränke, Zwischenverpflegung, Malzeiten) verfügbar
bzw. nicht geplant, so ist dies Jan Knieza frühzeitig, spätestens jedoch einen Tag vor Arbeitsbeginn
mitzuteilen. In diesem Falle werden dem Kunden die Verpflegungskosten pauschal oder gem. Belegen in
Rechnung gestellt und sind mit der Abschlussrechnung umgehend zu begleichen.
Als Richtwert gilt:
Frühstück: CHF 15.00 (Bei Arbeitsbeginn oder Reiseantritt vor 06.00 Uhr) Mittagessen: CHF 25.00
Abendessen: CHF 30.00
7. Rechnungsstellung und Zahlungsfrist
Für die Rechnungen gilt eine Frist von 30 Tagen. Die Rechnungen sind ohne Abzüge zu begleichen.
7.1 Bei nicht fristgerechter Bezahlung erhebt Jan Knieza eine Mahngebühr in Höhe von 5% des vereinbarten
Honorars, welche umgehend mit dem geschuldeten Betrag zu entrichten ist. Geht der geschuldete Betrag
nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungserinnerung auf dem Konto von Jan Knieza ein, behält sich Jan
Knieza vor den geschuldeten Betrag auf dem Rechtsweg einzufordern.
7.2 Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist Jan Knieza berechtigt, die Arbeit
einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind.
8. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein oder die
Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, erfolgt eine entsprechende Anpassung.
Gleiches gilt für Lücken in den vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.
8.1 Für alle Streitigkeiten, die sich in der Zusammenarbeit ergeben, gilt der Gerichtsstand Basel-Stadt. Es
kommt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung.